Hausordnung - Kunstrasenplatz

Hausordnung – SV Blau-Weiß Büßleben 04 e.V.

Anlage 2 zur Hausordnung – SV Blau-Weiß Büßleben – vom 11.09.2015 –

Platzordnung – Kunstrasen

1. Allgemeine Hinweise:

- Die Nutzung der Anlage ist im Objektbuch einzutragen (Hinweis auf Punkt 7. (4) der Hausordnung).
- Der Zugang erfolgt zwingend über die Sauberlaufzone (Fußweg) vom Vereinsheim bis zumKunstrasenplatz nur über den Eingang im Ballfangzaun an der Bachseite (Bild 1-3) entlang derBallfangzaunanlage.
- Die Nutzung der Flutlichtanlage ist ausschließlich während des Spiel- und Trainingsbetriebes zulässig.Der jeweilige Trainer ist verantwortlich für das Ein-und Ausschalten. Die Flutlichtanlage darf maximal5 Minuten vor dem Trainingsbetrieb und maximal 20 Minuten vor dem Spielbetrieb eingeschaltetund muss spätestens 5 Minuten nach dem Trainings- bzw. 10 Minuten nach dem Spielbetrieb wiederausgeschaltet werden.

2. Spezielle Nutzungsbestimmungen

- Das Hinweisschild am Eingangstor ist zwingend zu beachten:Der Kunstrasenplatz ist ausschließlich nur mit für Kunstrasen zugelassenen sauberen Fußball-,Hallenfußball- oder Turnschuhen zu bespielen
- Die entsprechenden Fußabstreifer im Eingangsbereich sind zu benutzen.
- Es besteht ein generelles Rauchverbot.
- Kaugummis sind nicht auf dem Kunstrasen zu entsorgen!
- Die Mitnahme von Glasflaschen auf den Kunstrasenplatz ist untersagt!
- Hunde haben keinen Zutritt!
- Abfälle jeglicher Art dürfen nicht zurückgelassen werden (Dies gilt auch für Pflichtspiele im Nachwuchsbereich, Hinweis an Gäste ist unbedingt vor Betreten derAnlage zu erteilen. Die Verantwortung tragen die Trainer!)

3. Konkrete Regeln für Spiel- und Trainingsbetrieb

- Die Stellfläche der Tore und Bänke befindet sich auf der Pflasterfläche an der Peterbachseite
- Das Holen von Bällen im Außenbereich, während der Nutzungszeit des Kunstrasens erfolgt ebenso ausschließlich über die Toranlage sowie die Fußabstreifer am Peterbach.
- Die die Zuschauer haben jederzeit auf der gepflasterten Fläche an der Bachseite zu verbleiben, das Betreten der Kunstrasenfläche mit jeglichen Straßenschuhen ist untersagt.Im Herbst ist vor jedem Trainings- und Spielbetrieb das Laub von der der Kunstrasenanlage mittelsbereitstehenden Laubbesens sorgfältig (möglichst kein Granulat/Quarzsand abkehren) zu entfernen.Hausordnung
- Die Bespielbarkeit der Kunstrasenfläche bei Schneeboden ist beim Sektionsleiter zu erfragen.
- Eine mechanische Entfernung der Schneedecke (Schneeschieber etc.) ist untersagt, diese Verfahrenkönnen die Kunstrasenfasern beschädigen.
- Ebenso sind nach Benutzung der Kunstrasenfläche starke Verunreinigungen der Sauberlauffläche zuentfernen.

4. Hinweise zur gleichmäßigen Belastung des gesamten Spielbereiches (Auszug/Tipp – DFB- Fußballlehrer):

- Der Kunstrasenplatz muss von den Aktiven genau wie ein Naturrasenplatz behandelt werden. Um diese Vorgaben einzuhalten sind die Trainer und Übungsleiter gefordert, denn sie geben die Trainingsinhalte vor.
- Oberstes Gebot:- Die gesamte Kunstrasenfläche ist in den Trainingsbetrieb mit einzubeziehen, auch die Auslaufzonen. Hierdurch wird die Belastung gleichmäßiger verteilt und die Tor- und Strafräumewerden nicht zu sehr strapaziert.- Torschuss-Übungen sind nicht nur auf die beiden fest installierten Tore ausführen, zuempfehlen sind mobile Tore, die flexibel auf dem Kunstrasen zu platzieren sind.- Bei speziellen Trainingseinheiten wie z.B. 5 gegen 2, Wechselläufen, Slalomläufen, Sprints,Torwarttraining etc. sollte die einbezogene Fläche öfters gewechselt werden.
- Werden diese Vorgaben von den Trainern und Übungsleitern eingehalten, verlängert sich die Haltbarkeit erheblich, da der Kunstrasen auf der gesamten Fläche gleichmäßig belastet wird.• Nachlässigkeiten im Nutzungs- und Pflegeverhalten führen zu einer erheblichen Verschlechterung der Spielbedingungen und zur vorzeitigen Alterung sowie zur Beschädigung des Kunstrasens.

5. Verstöße gegen die Platzordnung

- Neben Schadenersatzforderungen können Verstöße gegen die Platzordnung zu disziplinarischenMaßnahmen führen.
- Grundsätzlich ist bei Verstößen gegen die o. g. Platzordnung außerdem eine Rechtfertigung vordem Vorstand und oder Aufsichtsrat möglich. Das entsprechende Vereinsmitglied wird dazu zu einer Vorstandsitzung eingeladen und hat dann zum Vorfall Stellung zu nehmen. Grobe und vorsätzliche Verstöße können zum Ausschluss aus dem Verein oder zu einem Platzverweis auf Zeitführen.

6. In-Kraft-Treten
Die Platzordnung für den Kunstrasen tritt ab 25. November 2015 in Kraft.
Der Vorstand

 

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